Allgemeine Geschäftsbedingungen

Buchungsvertrag und allgemeine Vertragsbedingungen UNVERWECHSEL-BAR
Schadensersatzansprüche gegen Unverwechsel-Bar -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen,
soweit Unverwechsel-Bar und/oder deren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Die Auftragsbestättigung des Kunden ist verbindlich und kann gegebenfalls bei Nicht-Zahlung gerichtlich angefordert werden.
Der Kunde erklärt sich mit der Auftragsbestättigung die AGB’s von Unverwechsel-Bar einverstanden und versichert seine Volljährigkeit.
Der Kunde sorgt jeder Zeit für freie Zufahrten mit 6,S t LKW, sowie für einen ebenen (kein Gefälle), sauberen und
belastbaren Untergrund als Aufbaufläche.
Der Kunde stellt einen 16A CEE-Stecker Stromanschluss nach VDE-Norm (nach Absprache auch 32A CEE möglich) in
unmittelbarer Nähe (6ml des vereinbarten Standortes zur kostenfreien Verfügung, bei größeren Events nach Absprache eine
2. Leitung mit 16 A Strom wg der Spülmaschine – beide Stromleitungen bitte seperat mit FI Abgesichert, ohne Kopplungen/
Verteiler an andere Caterer.
Trinkwasseranschluss mit GKplus Kupplung und Trinkwasserschlauch KTW/DVGW in unmittelbarer Nähe (6ml
des vereinbarten Standortes zur kostenfreien Verfügung, Das Gesundheitsamt/Veterinäramt
akzeptiert keine Gardena Gartenschläuche etc.
Diese Anschlüsse müssen beim Aufbau der Unverwechsel-Bar schon installiert sein.
Die aktuelle Staffelung der Paketpreise hat der Auftraggeber erhalten.
Der Bar-Betrieb ist auf 6 Std festgelegt-jede weitere angefangene Stunde zzgl. 60,- Aufwand
Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung am Vortag oder am ersten Veranstaltungstag.
Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende der Veranstaltung oder nach Vereinbarung.
Die Einzelheiten werden vorher mit dem Veranstalter abgesprochen. Die Bauart der Bar lässt den Aufbau nur im Freien zu,
ausser eine Halle ist befahrbar und trägt das zulässige Ges.Gewicht von 6,S Tonnen.
Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber innerhalb von
-21 Tagen vor Veranstaltungstermin, werden SO%, – 8 Tagen vor Veranstaltungstermin, werden 7S% und – am Veranstaltungstag,
werden 90% des Mindestsatzes fällig. Der Mindestsatz ist das kleinste Angebotene Paket: Paket 300 + Anfahrt + Aufwandspauschale zzgl. gesetzl. MwSt .
Fehlende und beschädigte Gegenstände, einschließlich Gläser und bedruckte Cocktailbecher die nicht durch das Personal der
Unverwechsel-Bar verursacht worden sind, werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber sorgt für alle notwendigen Gestattungen und Genehmigungen und übernimmt alle daraus entstehenden Kosten .
Der Auftraggeber übernimmt bei musikalischen Darbietungen alle Gebühren, insbesondere evtl. GEMA-Gebühren
und stellt Unverwechsel-Bar von allen Ansprüchen frei.
Bei der Veranstaltung wird ein Ansprechpartner benötigt, welcher bei der gesamten Dauer nüchtern und greifbar sein muss.
Mit dieser Person kann gegen Ende der Veranstaltung die computergesteuerte Schankanlage (Zählereinheit) ausgewertet werden.
Die Rechnung ist zahlbar binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

www.unverwechsel-bar.de
Wolfgang Götz
Victoria Boulevard D122
77836 Rheinmünster
USt-IdNr.: DE240880621

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